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Bundespräsidentenwahl 2022: Informationen über die Ausstellung einer Wahlkarte

Veröffentlichungsdatum02.08.2022Lesedauer< 1 Minute

Am 9. Oktober 2022 findet die Bundespräsidentenwahl statt. An der Wahl können nur Wahlberechtigte teilnehmen, deren Namen im abgeschlossenen Wählerverzeichnis enthalten sind. Jede wahlberechtigte Person hat nur eine Stimme und übt ihr Wahlrecht grundsätzlich an dem Ort (Gemeinde, Wahlsprengel) aus, in dessen Wählerverzeichnis sie eingetragen ist. Wahlberechtigte, die im Besitz einer Wahlkarte sind, können ihr Wahlrecht auch außerhalb dieses Ortes ausüben.