Schulstraße in Teilen der Schulgasse

Aufgrund von einigen Anzeigen in den letzten Tagen möchten wir nochmals auf die Verordnung einer Schulstraße in Teilen der Schulgasse (Vorplatzbereich der Volksschule und Mittelschule) in der Zeit von 07:15 – 08:00 Uhr und von 11:30 – 14:00 Uhr hinweisen.
Wir möchten anmerken, dass die Verordnung der Schulstraße in der angegebenen Zeit einem Fahrverbot gleichkommt.
Ausgenommen davon sind Anrainer zum Zweck der Zu- und Abfahrt sowie Patienten der Zahnarztpraxis und Besucher der Objekte Schulgasse 9, 11, 12 und 14.
Die Polizei wird auch weiterhin die Verordnung streng überwachen und empfindliche Strafen verhängen.
Der Bürgermeister
Hans Ganitzer